MP3's auf Homepage

Urheberrecht, GEMA-Gebühren bei Schulaufführungen, …

Moderator: michael fromm

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Winky

MP3's auf Homepage

Beitrag von Winky »

Hallo!

Ich bin Webmaster einen kleinen Page einer Schulband und wollte mich mal erkundigen, ob es eigentlich legal ist, Coverversionen von bekannten Künstlern (AC/DC....) als MP3 auf der Homepage zum Download anzubieten.

Gruss

Winky
Markus Galla
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Beitrag von Markus Galla »

Hallo,

das Covern von Songs ist erlaubt (sofern keine wesentlichen Teile verändert wurden) und bedarf keiner Genehmigung durch den Urheber bzw. dessen Verlag.
Du wirst jedoch für das Veröffentlichen der Songs auf der Internetseite eine Abgabe an die GEMA zahlen müssen, so wie auch für die öffentliche Darbietung von gecoverten Songs. Um den genauen Tarif zu erfahren, fragst Du am besten direkt bei der GEMA nach.

Viele Grüße,

Markus
Winky

Beitrag von Winky »

Danke für die schnelle Antwort. Habe die downloads entfernt. Ein Glück das bald die ersten eigenen Lieder fertig sind :lol:

Gruss

Philipp
Markus Galla
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Beitrag von Markus Galla »

Hallo,

zu den selbstgeschriebenen Songs:

Diese fallen, sofern Du sie bei der GEMA gemeldet hast, allerdings unter dasselbe Recht, sprich: Auch dafür musst Du zahlen.
Da Du dann allerdings der Komponist bist, bekommst Du das Geld mit der GEMA-Abrechnung zurück erstattet.

Mein Bruder hat mit dieser seltsamen Praxis öfter zu tun.
Er spielt mit seiner Band fast ausschließlich eigene Songs.
Für die Verwendung seines Songs auf einer DEMO-CD musste er, aufgrund der GEMA-Anmeldung, zunächst die GEMA-Gebühr selbst bezahlen. Auf der nächsten GEMA-Abrechnung wurde ihm der Betrag dann wieder gut geschrieben (natürlich abzüglich des GEMA-Jahresbeitrags).
Stellst Du also Deine eigenen Songs auf die Internetseite und hast sie zuvor bei der GEMA gemeldet, so könntest Du auch damit Probleme bekommen. Da das Internet im Rahmen der Musikverwertung für viele Leute noch Neuland ist, würde ich mich diesbezüglich zunächst erkundigen, wie sich dies in Deinem Fall verhält. Da man von Seiten der GEMA nicht immer eindeutige Antworten erhält, ist in diesem Fall sicherlich entweder Fachliteratur zum Thema GEMA angesagt oder aber ein Leserbrief an eine Zeitschrift wie z. B. die KEYBOARDS. Diese leiten die Anfragen meistens an Anwälte, die sich für solche Themen spezialisiert haben, weiter (und nebenbei kannst Du meistens noch was gewinnen) :D

Viele Grüße,

Markus
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