Hallo!
Es gibt ja doch mehr Wahnsinnige, die neben ihren normalen Unterrichtsstunden ihre halbe Freizeit darauf verwenden, Musicals einzustudieren...
Habe eine Frage: Ob der supiteuren Aufführungsrechte etc. könnte man ja auf die verwegene Idee verfallen, z.B. Romanvorlagen zu benutzen um Stücke zu schreiben und bestehende Songs mit neuen Texten zu versehen. Darf das nur Herr Bohlen?!?!?!?
Wer kennt sich aus mit Rechten bei "geliehenen" Vo
Moderator: michael fromm
- michael fromm
- Moderator
- Beiträge: 126
- Registriert: 26. Mai 2003 07:01
- Wohnort: Landau
- Kontaktdaten:
liebe susanne,
auch herr bohlen ist begrenzt ...
so leid es mir tut - so einfach geht das nicht. in der regel liegen (das ist vertragsabhängig) alle verwertungsrechte beim verlag. diese beinhalten auch die bühnenrechte.
beliebtes beispiel ist immer die geschichte eines kollegen, welcher "emil und die detektive" zum musical verarbeitete und dies erst nach der uraufführung von den erben kästners untersagt bekam. so etwas ist superärgerlich, da man meist sehr, sehr viel arbeit investiert hat.
von daher rate ich dir, im vorfeld kontakt mit dem verlag aufzunehmen, da es durchaus sein kann, dass die bühnenrechte beim autor (oder seinen erben, s.o.) geblieben sind.
handelt es sich bei deinem geplanten buch nicht gerade um einen "klassiker" (wie pipi langstrumpf, harry potter oder regenbogenfisch), denke ich allerdings, dass deine chancen nicht schlecht sind. ein freund von mir hat einmal ein kurzmusical über "urmel" geschrieben, was vom autor damals - vor 15 jahren - sehr begrüßt wurde; er schrieb den kindern einen brief und wollte ursprünglich sogar zur aufführung kommen ...
ich drück dir fest die daumen!
liebe grüße
michael fromm
auch herr bohlen ist begrenzt ...
so leid es mir tut - so einfach geht das nicht. in der regel liegen (das ist vertragsabhängig) alle verwertungsrechte beim verlag. diese beinhalten auch die bühnenrechte.
beliebtes beispiel ist immer die geschichte eines kollegen, welcher "emil und die detektive" zum musical verarbeitete und dies erst nach der uraufführung von den erben kästners untersagt bekam. so etwas ist superärgerlich, da man meist sehr, sehr viel arbeit investiert hat.
von daher rate ich dir, im vorfeld kontakt mit dem verlag aufzunehmen, da es durchaus sein kann, dass die bühnenrechte beim autor (oder seinen erben, s.o.) geblieben sind.
handelt es sich bei deinem geplanten buch nicht gerade um einen "klassiker" (wie pipi langstrumpf, harry potter oder regenbogenfisch), denke ich allerdings, dass deine chancen nicht schlecht sind. ein freund von mir hat einmal ein kurzmusical über "urmel" geschrieben, was vom autor damals - vor 15 jahren - sehr begrüßt wurde; er schrieb den kindern einen brief und wollte ursprünglich sogar zur aufführung kommen ...
ich drück dir fest die daumen!
liebe grüße
michael fromm