Die wichtigsten GEMA-Antworten...
Verfasst: 12. Mär 2004 09:17
ihr lieben,
ich versuche mal kurz einige punkte anzusprechen:
cds aus einem lehrwerk dürfen natürlich aufgelegt werden. dafür haben die verleger schon gezahlt. gleiches gilt für eine optionale videokassette. wenn solche medien auf den markt kommen, wurde bereits die "unterrichtsaufführungsgebühr" bezahlt.
videos aus der videothek, gekauft oder im fernsehen mitgeschnitten dürfen nicht gezeigt werden! ist der film allerdings über die landesbildstelle (upps, gibt es sowas in allen bundesländern oder heißt es manchmal anders?) erhältlich, dann schon ...
zur frage, ob man einen sampler auflegen darf, würde ich jetzt eher mal nein sagen; auch wenn es aufwendig ist - juristisch "sauber" ist man eher dann, wenn man 500 original-cds im schrank hat ...
das pausenradio ist eine ganz komplizierte sache; hierzu muss man "eigentlich" sagen, ja, es ist gemapflichtig; ich weiß aber von stellen, wo es eine ausnahmegenehmigung gab (bei der begründung muss man sich sehr viel zeit nehmen )
zu den drei akkorden: lieber markus, ich kenne bands, die große titel, die kompliziert sind, mit drei akkorden (und das völlig überzeugt ...) spielen und meinen, das gehöre so; in diesem fall ist es eine interpretation, nee: cover
"eigentlich" darf man den schülern überhaupt gar nie eine cd brennen ... aber ich denke, hier gibt es mittelchen
ich hoffe, für´s erste geholfen zu haben; vielleicht schaut ihr auch mal unter http://www.gema.de nach; ist zwar oft "fachbürokratendeutsch"; manchmal steigt man allerdings doch noch durch ....
liebe grüße
michael fromm
ich versuche mal kurz einige punkte anzusprechen:
cds aus einem lehrwerk dürfen natürlich aufgelegt werden. dafür haben die verleger schon gezahlt. gleiches gilt für eine optionale videokassette. wenn solche medien auf den markt kommen, wurde bereits die "unterrichtsaufführungsgebühr" bezahlt.
videos aus der videothek, gekauft oder im fernsehen mitgeschnitten dürfen nicht gezeigt werden! ist der film allerdings über die landesbildstelle (upps, gibt es sowas in allen bundesländern oder heißt es manchmal anders?) erhältlich, dann schon ...
zur frage, ob man einen sampler auflegen darf, würde ich jetzt eher mal nein sagen; auch wenn es aufwendig ist - juristisch "sauber" ist man eher dann, wenn man 500 original-cds im schrank hat ...
das pausenradio ist eine ganz komplizierte sache; hierzu muss man "eigentlich" sagen, ja, es ist gemapflichtig; ich weiß aber von stellen, wo es eine ausnahmegenehmigung gab (bei der begründung muss man sich sehr viel zeit nehmen )
zu den drei akkorden: lieber markus, ich kenne bands, die große titel, die kompliziert sind, mit drei akkorden (und das völlig überzeugt ...) spielen und meinen, das gehöre so; in diesem fall ist es eine interpretation, nee: cover
"eigentlich" darf man den schülern überhaupt gar nie eine cd brennen ... aber ich denke, hier gibt es mittelchen
ich hoffe, für´s erste geholfen zu haben; vielleicht schaut ihr auch mal unter http://www.gema.de nach; ist zwar oft "fachbürokratendeutsch"; manchmal steigt man allerdings doch noch durch ....
liebe grüße
michael fromm