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Zuletzt geändert von andrea Hansen-wille am 18. Aug 2004 09:58, insgesamt 1-mal geändert.
- michael fromm
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ganz so stimmt das nicht ...
es dreht sich hier um lehrerlaubnis in sek I - ein großer unterschied (auch in der bezahlung ); sek II setzt nämlich "künstlerische prüfung" voraus!
darüber hinaus ist dies mit vorsicht zu betrachten; schließlich muss hier eine "aufstiegsprüfung" abgelegt werden, was in mathe, deutsch etc. nur bedingt problematisch ist - in musik allerdings die schon erwähnte künstlerische prüfung (realschul- und gymnasiallehrer haben ein "anspruchsvolleres" studium) voraussetzt. neben "ein paar scheinchen" (uni) muss dann (jedenfalls in ba-wü, bay, rheinland-pfalz, saar, nrw glaub ich auch) noch vorgespielt werden.
von daher kann ich mir überhaupt gar nicht vorstellen, dass grundschullehrer die "lehrbefähigung" für realschule in musik bekommen können; dies würde gegen die studienordnung verstoßen, was zuletzt nach dem krieg praktiziert wurde ... im amtsblatt steht deshalb nichts von musik drin.
liebe grüße
michael fromm
p.s. in rheinland-pfalz läuft ein ähnliches projekt - hier handelt es sich allerdings um die "lehrerlaubnis". witzig (oder tragisch?) ist allerdings die tatsache, dass bei uns 28 halbtagsseminar abgehalten werden, von denen 14 in der freizeit (von 14.00 bis 18.00) abgehalten werden. hessen verschenkt so was ...
es dreht sich hier um lehrerlaubnis in sek I - ein großer unterschied (auch in der bezahlung ); sek II setzt nämlich "künstlerische prüfung" voraus!
darüber hinaus ist dies mit vorsicht zu betrachten; schließlich muss hier eine "aufstiegsprüfung" abgelegt werden, was in mathe, deutsch etc. nur bedingt problematisch ist - in musik allerdings die schon erwähnte künstlerische prüfung (realschul- und gymnasiallehrer haben ein "anspruchsvolleres" studium) voraussetzt. neben "ein paar scheinchen" (uni) muss dann (jedenfalls in ba-wü, bay, rheinland-pfalz, saar, nrw glaub ich auch) noch vorgespielt werden.
von daher kann ich mir überhaupt gar nicht vorstellen, dass grundschullehrer die "lehrbefähigung" für realschule in musik bekommen können; dies würde gegen die studienordnung verstoßen, was zuletzt nach dem krieg praktiziert wurde ... im amtsblatt steht deshalb nichts von musik drin.
liebe grüße
michael fromm
p.s. in rheinland-pfalz läuft ein ähnliches projekt - hier handelt es sich allerdings um die "lehrerlaubnis". witzig (oder tragisch?) ist allerdings die tatsache, dass bei uns 28 halbtagsseminar abgehalten werden, von denen 14 in der freizeit (von 14.00 bis 18.00) abgehalten werden. hessen verschenkt so was ...